OP bei Lipödem: Krankenkasse übernimmt die Kosten – unter Voraussetzungen

Dr. Emmanouil Nichlos
Facharzt für Plastische & Ästhetische Chirurgie
Lipödem Behandlung in Frankfurt
In diesem Artikel:

Seit Jahren kämpfen betroffene Frauen und Verbände um eine Übernahme der Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem durch die Krankenkassen. Leider lange vergeblich – bis jetzt. Denn die vorläufigen Ergebnisse der vom Gemeinsamen Untersuchungsausschuss (G-BA) beauftragten Erprobungsstudie „LIPLEG“ haben gezeigt, dass die Fettabsaugung der erkrankten Fettzellen bei der chronischen Fettverteilungsstörung einen klaren Nutzen hat. Sie lindert die Symptome nachhaltig und ermöglicht betroffenen Frauen wieder ein weitestgehend beschwerdefreies Leben.

Der G-BA hat auch nicht lange gezögert und am 17. Juli 2025 den Weg für eine Kostenübernahme der Liposuktion durch die GKV freigemacht – ganz zur Freude der rund 3,8 Millionen betroffenen Frauen in Deutschland. Laut dem Beschluss wird die Liposuktion ab dem 1. Januar 2026 – unabhängig vom Stadium – zur Kassenleistung. Allerdings hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Übernahme der Kosten an strenge Bedingungen geknüpft, was die anfängliche Euphorie ein wenig schmälert.

Übernahme der Fettabsaugungs-Kosten durch die GKV: Bisher nur für Betroffene im Stadium III möglich

Vor der Entscheidung des G-BA war eine Übernahme der Kosten für eine Liposuktion nur für Frauen mit stark ausgeprägtem Lipödem im Stadium III möglich. Das auch nur vorübergehend aufgrund einer Regelung aus dem Jahr 2020. Betroffenen in den früheren Stadien I und II wurde die Übernahme der Kosten für die ersehnte Fettabsaugung hingegen verwehrt. Sie erhielten als Kassenleistung nur die Lymphdrainage, Bewegungs- und Kompressions-Therapie. Diese können zwar die Symptome lindern und das Fortschreiten verlangsamen, jedoch nicht das kranke Fettgewebe reduzieren.

Liposuktion auf Kosten der Krankenkasse: Diese Bedingungen müssen künftig erfüllt sein

Viele Patientinnen mit Lipödem-Erkrankung hatten nach Bekanntwerden des G-BA-Beschlusses die Hoffnung, sich zeitnah und mit Kostensicherheit dem erlösenden Eingriff unterziehen zu können. Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Betroffenen zum Unmut von Patientenvertretern einige Hürden in den Weg gestellt.

Lipödem-Diagnose und OP-Indikation nach dem „Vier-Augen-Prinzip“

Neu eingeführt wurde mit dem Beschluss des G-BA das „Vier-Augen-Prinzip“ bei der Lipödem-Diagnostik und der Indikationsstellung für die Liposuktion. Das bedeutet, dass der diagnostizierende Facharzt die Lipödem-OP nicht selbst durchführen darf. Stattdessen ist der korrekte Ablauf wie folgt:

  • Ein qualifizierter Arzt (mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie, Dermatologie, Innere Medizin und Angiologie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin) stellt die Diagnose Lipödem.
  • Sechs Monate später muss ein zweiter Facharzt unabhängig die Diagnose bestätigen und die Indikation zur Liposuktion stellen.

Kommen beide Fachärzte unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis, ist eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse möglich, sofern auch die folgenden Kriterien erfüllt sind.

Konservative Lipödem-Therapie und stabile Gewichtsentwicklung

In den sechs Monaten zwischen Diagnose und Indikationsstellung zur Liposuktion müssen Frauen nach den neuen Richtlinien eine sechsmonatige konservative Behandlung durchführen. Dazu gehören:

  • regelmäßiges Tragen spezieller Kompressionskleidung,
  • regelmäßige manuelle Lymphdrainage,
  • ggf. eine begleitende Bewegungstherapie und
  • ein gesunde Lebensweise und keine Gewichtszunahme.

Das allein reicht leider noch nicht aus. Betroffene Frauen müssen das konsequente Tragen ihrer Kompressionskleidung oder die Stabilität ihres Gewichts auch nachvollziehbar belegen können. Dazu reichen etwa die ärztlichen Verordnungen oder schriftliche Bestätigungen der Physiotherapeuten aus. Ebenso müssen Nachweise erbracht werden, dass die Behandlungen keine ausreichende Linderung der Symptome und Besserung der Lebensqualität gebracht haben.

BMI und Waist-to-Height Ratio (WHtR)

Strenge Vorgaben macht der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auch für den Body Mass Index (BMI) und den Waist-to-Height Ratio (WHtR) betroffener Frauen:

  • Bei einem BMI unter 32 kg/m² übernimmt die GKV die Kosten für die Fettabsaugung bei Lipödem anstandslos und ohne weitere Bedingungen.
  • Liegt der Body Mass Index zwischen 32 und 35 kg/m², zieht die Krankenkasse zur besseren Beurteilung den Waist-to-Height Ratio (Verhältnis von Bauchumfang zur Körpergröße) hinzu. Dieser sollte je nach Alter unterhalb eines gewissen Grenzwerts liegen und sicherstellen, dass nur das Unterhautfettgewebe an Armen und Beinen für das Übergewicht verantwortlich ist.
  • Bei einem BMI über 35 kg/m² müssen sich Versicherte laut dem G-BA vor einer Lipödem-OP einer Adipositas-Behandlung unterziehen und warten, bis die Grenzwerte für die Dauer von sechs Monaten nicht überschritten werden.

Behandlung durch Facharzt mit Kassenzulassung

Den Kreis der Ärzte, die eine Liposuktion als Kassenleistung durchführen dürfen, grenzen die neuen Qualitätssicherungs-Richtlinien des G-BA (PDF) ebenfalls ein. Demnach dürfen künftig nur Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Chirurgie und Dermatologie eine Liposuktion vornehmen, die zudem über eine Kassenzulassung verfügen.

Weniger hoch sind die Anforderungen des G-BA an die Erfahrungen der Ärzte mit der Liposuktion: Schon 20 durchgeführte Fettabsaugungen innerhalb von zwei Jahren reichen aus. Zum Vergleich: Ein erfahrener Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie kommt im gleichen Zeitraum auf Hundert und mehr Eingriffe. Das Problem ist jedoch, dass diese hochqualifizierten Spezialisten mit Erfahrung in der Lipödem-Behandlung per Liposuktion in eigenen privaten Praxen oder Kliniken arbeiten und keine Möglichkeit haben, ihre Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.

Alternative zur kassenfinanzierten Lipödem-OP: Liposuktion durch einen erfahrenen Lipödem-Spezialisten

Die Hürden für eine Übernahme der Kosten für eine Lipödem-OP sind hoch. Einige Patientinnen werden sicher dennoch profitieren und rasch die Genehmigung der GKV für die ersehnte Behandlung erhalten. Bei vielen dürften sich jedoch die Vorgaben des G-BA bezüglich des BMIs als problematisch erweisen und die Beantragung in einen langwierigen Kraftakt verwandeln. Auch an anderen Voraussetzungen kann es haken, da die finalen Rahmenbedingungen noch nicht feststehen.

Patientinnen, die nicht Monate oder gar Jahre auf eine nicht garantierte Kostenzusage warten möchten, können jederzeit selbst aktiv werden. Eine Möglichkeit ist, sich auf Selbstzahlerbasis bei einem in der Lipödem-Behandlung erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wie Dr. Nichlos in Frankfurt vorzustellen. Hier entfallen nicht nur lange Wartezeiten. Auch die Qualität der technisch sehr anspruchsvollen Lipödem-OP und der Nachsorge sind gewährleistet.

Die Vorteile einer Lipödem-Behandlung bei Dr. Nichlos auf einen Blick:

  • Bei uns müssen Sie keine lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Wir geben Ihnen kurzfristig einen Beratungstermin, machen uns ein Bild von Ihrer Erkrankung und deren Ursache und planen, sofern nichts dagegen spricht, zeitnah den Eingriff.
  • Dr. Nichlos ist ein langjährig erfahrener Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und hat in seiner Laufbahn schon zahllose Liposuktionen erfolgreich durchgeführt. Mit einer Entscheidung für unsere Praxis können Sie von dieser Erfahrung profitieren.
  • Wir beschränken uns bei Ihrer Behandlung nicht auf die im Leistungskatalog der GKV genannten Arme und Beine, sondern planen individuell nach Ihrem Krankheitsbild. Das heißt, wir beziehen ggf. auch Rücken, Bauch und Gesäß mit ein, um ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen.
  • Nach der OP bleiben häufig Hautüberschüsse zurück (besonders bei Erkrankungen im Stadium III). Auf Wunsch kombinieren wir die Liposuktion mit einer Hautstraffung, um sowohl ein funktionell als auch ästhetisch optimales Resultat zu erzielen.

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Praxis in Frankfurt. Dr. Nichlos nimmt sich gerne Zeit, um mit Ihnen über die Möglichkeiten einer Lipödem-Behandlung per Liposuktion zu sprechen und klärt Sie sowohl über den Ablauf als auch die Kosten auf.

Häufige Fragen zur
Kostenübernahme der Liposuktion:

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